Erste-Hilfe-Kurs
Für alle Zahnmedizinstudierenden ist die Ausbildung in erster Hilfe eine der Voraussetzungen für die Zulassung zum ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung.
- Der Erste-Hilfe-Kurs muss insgesamt 9 Unterrichtsstunden umfassen.
- Die Ausbildung in Erster Hilfe ist vor der Meldung zum ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z1) zu erwerben.
- Wichtig: Bei der Antragstellung zur Z1-Prüfung darf der Nachweis nicht älter als 3 Jahre sein.
- Die Anerkennung des Erste-Hilfe-Kurses muss über das digitale Formular der Studierenden- und Prüfungsverwaltung beantragt werden.
- Laden Sie Ihren Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs über das digitale Anerkennungsformular hoch.
- Alle Dokumente sollten gut leserlich als Scan im PDF-Format hochgeladen werden.
- Erste-Hilfe-Kurse werden unter anderem von folgenden Einrichtungen in Düsseldorf angeboten:
- Arbeiter-Samariter-Bund e.V.
- Deutsches Rotes Kreuz e.V.
- Johanniter e.V.
- Malteser e.V.
- Fachschaft Medizin (HHU)
- Wir orientieren uns an den auf den Seiten des LPA bereitgestellten Informationen zur Ausbildung in Erster Hilfe (Merkblatt und FAQs).
- Bitte informieren Sie sich vor der Planung rechtzeitig.
- Bei Rückfragen können Sie sich an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung wenden.