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Erste-Hilfe-Kurs

Für alle Zahnmedizinstudierenden ist die Ausbildung in erster Hilfe eine der Voraussetzungen für die Zulassung zum ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung.

  • Der Erste-Hilfe-Kurs muss insgesamt 9 Unterrichtsstunden umfassen.
  • Die Ausbildung in Erster Hilfe ist vor der Meldung zum ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z1) zu erwerben.
  • Wichtig: Bei der Antragstellung zur Z1-Prüfung darf der Nachweis nicht älter als 3 Jahre sein.
  • Die Anerkennung des Erste-Hilfe-Kurses muss über das digitale Formular der Studierenden- und Prüfungsverwaltung beantragt werden.
  • Laden Sie Ihren Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs über das digitale Anerkennungsformular hoch.
  • Alle Dokumente sollten gut leserlich als Scan im PDF-Format hochgeladen werden.
  • Wir orientieren uns an den auf den Seiten des LPA bereitgestellten Informationen zur Ausbildung in Erster Hilfe (Merkblatt und FAQs).
  • Bitte informieren Sie sich vor der Planung rechtzeitig.
  • Bei Rückfragen können Sie sich an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung wenden.