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Erasmus+ Studium

Wenn Sie an einer unserer Partneruniversitäten studieren, dann haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen des Programms „Erasmus+ Studium“ einen Abschnitt Ihres Studiums bei uns an der Medizinischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU) zu verbringen. Gerne begleiten wir Sie Schritt für Schritt durch den Bewerbungsprozess.

Voraussetzungen im Überblick

  • Ein gültiges Erasmus+-Agreement zwischen Ihrer und unserer Universität muss vorliegen.
  • Ihre Heimatuniversität muss Sie fristgerecht für einen Austausch nominieren.
  • Ihre Deutschsprachkenntnisse müssen durch ein offizielles Sprachzertifikat nachgewiesen werden: TestDaF, Goethe-Zertifikat, Deut­sches Sprach­di­plom der Kul­tus­mi­nis­ter­kon­fe­renz, Telc oder weitere offizielle Deutschzertifikate
  • Ihr Gesundheitscheck ist mittels unseres Formulars „Immunization Record“ nachzuweisen.

Bewerbungs- und Zulassungsprozess

Am Zulassungsprozess sind zwei Stellen beteiligt: das zentrale International Office der HHU und wir vom Bereich Internationales an der Medizinischen Fakultät. Das heißt: Sie müssen sich bei beiden Stellen bewerben. Im Folgenden finden Sie ausführliche Informationen dazu, welche Bewerbungsunterlagen Sie beim International Office der HHU einreichen und welche (weiteren) Dokumente Sie an uns, den Bereich Internationales an der Medizinischen Fakultät, senden sollen:

Für das International Office der HHU
  1. Nominierung
    Ihre Heimatuniversität muss Sie beim International Office der HHU fristgerecht nominieren. Fristen und Informationen erhalten Sie bei der Erasmus-Koordination Ihrer Heimatuniversität.
     
  2. Online-Bewerbung
    Nach erfolgreicher Nominierung werden Sie vom International Office der HHU aufgefordert, ein Online-Bewerbungsformular auszufüllen. Hierzu erhalten Sie automatisch Informationen vom International Office der HHU, welche Unterlagen Sie hochladen müssen.

Hier geht es zur Webseite des International Office der HHU.

Für die Medizinische Fakultät der HHU

Für die Zulassung zu einem Austauschsemester in der Zahnmedizin an unserer Fakultät müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Leistungsübersicht (Transcript of Records) (Deadlines: 15. März oder 15. November)
  • Motivationsschreiben (Deadlines: 15. März oder 15. November)
  • Gesundheitscheck (Deadlines: 5. April oder 5. Dezember)
  • Deutschzertifikat B1 (Deadlines: 5. April oder 5. Dezember)
Deadline: 15. März (für das Wintersemester) oder 15. November (für das Sommersemester)

Bitte schicken Sie uns, dem Bereich Internationales im Studiendekanat Medizin, Ihre aktuelle Leistungsübersicht in englischer Sprache (Transcript of Records) mit allen Studienleistungen, die Sie bisher an Ihrer Heimatuniversität erbracht haben. So können wir einen Eindruck gewinnen, welche Fachkenntnisse Sie bereits erlangt haben, damit wir Sie später optimal in Lehrveranstaltungen unterbringen können.

Deadline: 15. März (für das Wintersemester) oder 15. November (für das Sommersemester)

Schicken Sie uns, dem Bereich Internationales im Studiendekanat Medizin, bitte ein Motivationsschreiben (max. 1 Seite). Das Motivationsschreiben soll an den Auslands- und Erasmusbeauftragten der Zahnmedizin, Herrn Prof. Dr. Hugger, adressiert und in deutscher Sprache verfasst werden. Erläutern Sie Herrn Prof. Dr. Hugger u.a., was Sie sich von Ihrem Auslandsaufenthalt für Ihr Studium / Ihre berufliche Laufbahn / persönlich erhoffen und warum Sie unsere Universität als Wunschziel ausgewählt haben.

Deadline: 20. Mai (für das Wintersemester) oder 20. Januar (für das Sommersemester) 

Damit Sie für einen Erasmus-Aufenthalt bei uns im Fach Medizin eingeschrieben werden können, müssen Sie nachweisen, dass Sie ausreichend geimpft sind. Dies wird vom Betriebsärztlichen Dienst unseres Universitätsklinikums überprüft. Dafür müssen Sie folgende Dokumente fristgerecht beim Betriebsärztlichen Dienst hochladen: 

Sobald Sie für das Erasmus+ Programm von Ihrer Heimatuniversität nominiert worden sind, kümmern Sie sich bitte um den Immunization Record, da es erfahrungsgemäß viel Zeit in Anspruch nehmen könnte. Prüfen Sie zusammen mit Ihrem:Ihrer Hausarzt:Hausärztin, ob Sie alle darin vorgeschriebenen Impfungen und Untersuchungen vollständig haben vornehmen lassen. Stellen Sie sicher, dass Sie entsprechende Impf- und Untersuchungsnachweise parat haben. Lassen Sie ggf. fehlende Impfungen vornehmen. Der Immunization Record ist von Ihrem:Ihrer Hausarzt:Hausärztin auszufüllen und zu unterschreiben. Das Formular „Einwilligung“ muss von Ihnen selbst unterschrieben werden. Nur so kann der Betriebsärztliche Dienst uns über die Vollständigkeit Ihres Immunization Records informieren. Ohne diese Information können wir Sie nicht zulassen. 

Laden Sie bitte die obengenannten Dokumente fristgerecht hier hoch:  

Upload-Portal des Betriebsärztlichen Dienstes 

 
Wichtig: Sind die Dokumente unvollständig, können Sie nicht eingeschrieben werden. Der Betriebsärztliche Dienst informiert uns nur, wenn alles in Ordnung ist, und nicht, wenn etwas fehlt und der Immunization Record abgelehnt wird! Bitte achten Sie deshalb auf aktuelle Ergebnisse und Impfungen. Eine Tuberkulose-Impfung kann den Tuberkulose-Hauttest nicht ersetzen! Bitte schicken Sie die Dokumente nicht per E-Mail. 

Deadline: 5. April (für das Wintersemester) oder 5. Dezember (für das Sommersemester)

Reichen Sie bitte Ihr Sprachzertifikat B1 ebenfalls über dieses Online-Portal an den Bereich Internationales im Studiendekanat Medizin der Heinrich-Heine-Universität ein. Wir empfehlen Ihnen dringend, eines der folgenden offiziellen Deutschzertifikate zu erwerben: www.testdaf.deGoethe-Zertifikat des Goethe Instituts, Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz oder Telc, durch welches die Bereiche: Sprechen, Schreiben, Lesen und Hörverständnis nachgewiesen werden.
Sollten Sie ein Sprachzertifikat einreichen, das nicht zu den obengenannten offiziellen Zertifikaten gehört oder älter als zwei Jahre ist, werden Ihre Deutschkenntnisse, insbesondere Ihre mündliche Fähigkeit, durch ein Telefoninterview vom Bereich internationales im Studiendekanat Medizin geprüft. Mit mangelnden Deutschkenntnissen ist die Teilnahme an dem Erasmus+ Programm nicht möglich und Sie werden nicht eingeschrieben!

Learning Agreement

Wichtiger Bestandteil des Erasmus+ Programms ist das Learning Agreement. In diesem Dokument werden vor dem Erasmus+ Aufenthalt die gewünschten Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Kurse und Seminare) aufgelistet. Gültig ist es erst, wenn es von beiden Universitäten und der:dem Erasmus+ Studierenden unterschrieben worden ist. Der Auslands- und Erasmusbeauftragte der Zahnmedizin ist Herr Prof. Dr. Alfons Hugger. Teilen Sie uns Ihre Kurswünsche mit. Wenn Ihre Kurswünsche realisierbar sind, wird Herr Prof. Dr. Hugger Ihr Learning Agreement unterzeichnen.

Verantwortlichkeit: