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Bewerbung und Zulassung

Hier erhälst Du detaillierte Informationen zum Zulassungsverfahren für den Studiengang Zahnmedizin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Zulassungsverfahren

Studienplätze in der Medizin und Zahnmedizin werden über die Stiftung für Hochschulzulassung ("Hochschulstart") vergeben.  Du kannst dich dort auch parallel auf verschiedene medizinische Studiengänge bewerben. Außerdem darfst du beliebig viele Universitäten in die Auswahl nehmen.

Die Verteilung der über das Hauptverfahren von Hochschulstart vergebenen Studienplätze erfolgt über drei Zulassungsquoten:

  • Abiturbestenquote
    (30% der Studienplätze)
  • Zusätzliche Eignungsquote
    (ZEQ, 10% der Studienplätze)
  • Auswahlverfahren der Hochschulen
    (AdH, 60% der Studienplätze)

30% der Studienplätze werden über die Abiturbestenquote ausschließlich auf Grundlage des Abiturdurchschnitts vergeben. Hierbei wird die Vergleichbarkeit der Abiturnoten aller Länder über einen Ausgleichsmechanismus sichergestellt.

Als schulnotenunabhängige Quote ist 2020 die Eignungsquote, über die 10% der Studienplätze vergeben werde, eingeführt worden. Hier dürfen die Hochschulen entscheiden, welche Kriterien sie in Betracht ziehen möchten. In Frage kommen dabei zum Beispiel Ergebnisse von Studieneingangstests, Auswahlgespräche und berufliche Vorbildung.

An der HHU spielt hier der Test für Medizinische Studiengänge (TMS) die entscheidende Rolle!

Eine Wartezeitquote, in der die Studienplätze ausschließlich nach der Dauer der Wartesemester vergeben werden, gibt es nicht mehr. In den vergangenen Jahren haben Studieninteressierte aufgrund der hohen Nachfrage immer länger auf einen Studienplatz warten müssen.

Wir vergeben für jedes der unten genannten Kriterien unterschiedlich viele Punkte, insgesamt kannst du im AdH Verfahren so maximal 100 Punkte erreichen:

Abiturdurchschnittnote

Das stärkste Gewicht trägt bei uns im AdH Verfahren das Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (HZB), also der Abi-NC. Hierfür kannst du maximal 68 Punkte erreichen.

TMS

Für die in unserem Auswahlverfahren vergebenen Studienplätze wird neben dem Abiturdurchschnitt auch das Ergebnis des TMS berücksichtigt. Für das TMS Ergebnis werden bei uns maximal 29 Punkte vergeben.

Dienst

Für einen absolvierten Dienst, also z.B. ein FSJ, werden dir in unserem AdH-Verfahren pauschal drei Punkte gutgeschrieben.

Berufserfahrung

Zusätzlich haben wir in unserem AdH-Verfahren eine Unterquote für Bewerber:innen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung im medizinischen Bereich eingeführt. Hier werden die Bewerber:innen nach annähernd gleichen Kriterien gerankt, konkurrieren aber nur untereinander um die für sie zur Verfügung stehenden 6% der Studienplätze, da es für die Ausbildung pauschal 50 von den erreichbaren 100 Punkten gibt.
Für die HZB kannst du hier dann noch maximal 34, für den TMS maximal 15 und für einen abgeleisteten Dienst einen Punkt erreichen.

Ausführliche Informationen zum Bewerbungsverfahren findest du auf der Webseite der Stiftung für Hochschulzulassung.

Der Test für Medizinische Studiengänge (TMS) ist an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf seit 2020 in fast allen Zulassungsquoten als Auswahlkriterium relevant!
Der TMS wird seit 2022 zweimal jährlich durchgeführt und kann einmalig wiederholt werden. 
Der TMS findet im Frühjahr und im Herbst an verschiedenen Standorten in ganz Deutschland statt.

Weitere Informationen zum TMS, zur Anmeldung und zu den Terminen erhältst du hier.

Zusätzlich zum Hauptverfahren von Hochschulstart werden bei uns weitere Studienplätze über sogenannte "Vorabquoten" vergeben. Dazu zählen neben der Bewerbung auf ein Zweitstudium die Härtefälle und internationale Bewerber:innen aus Nicht-EU-Ländern.

Erste-Hilfe-Kurs

Eine Ausbildung   in Erster Hilfe müssen Sie ebenfalls vor dem Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung vorweisen. Der Kurs macht Sie mit den Maßnahmen zur Erstversorgung sowohl theoretisch als auch praktisch vertraut.

Nähere Informationen sind § 13 der neuen Zahnärztlichen Approbationsordnung (ZApprO) zu entnehmen.

Pflegedienst

Vor dem Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung müssen Sie einen einmonatigen Pflegedienst nachweisen. Dieser gewährt Ihnen Einblicke in pflegerische Tätigkeiten.

Nähere Informationen sind § 14 der neuen Zahnärztlichen Approbationsordnung zu entnehmen.

Beratung

Bei Fragen zum Human- oder Zahnmedizinstudium und zum Studieneinstieg wende dich an die Ansprechpartner:innen im Studiendekanat Medizin.

Generelle Fragen zu Bewerbung und Einschreibung richtest du am besten an das Studierenden Service Center der HHU.

Du möchtest Tipps und Beratung von Medizinstudierenden? Dann wende dich an unsere Fachschaft Medizin.

Während der Vorlesungszeit findet immer montags von 9:30 bis 11:30 Uhr eine Sprechstunde statt.

Verantwortlichkeit: