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Studiensemester im Ausland

Fremdsprachkenntnisse auffrischen, eine andere Kultur kennenlernen, das Studiensystem der Zahnmedizin einmal anders erleben – die Beweggründe für ein Auslandssemester sind vielfältig.

Als Studierende:r der Zahnmedizin haben Sie die Möglichkeit, einen Abschnitt Ihres Studiums an einer unserer Erasmus+ Partneruniversitäten zu absolvieren. Hierfür eignet sich ausschließlich der 1. Teil des 5. Studienjahrs (nach Regelstudienzeit das 9. Fachsemester).

Unsere Erasmus+ Partneruniversitäten für Zahnmedizin

Land

Partneruniversität und Webseite

Erasmus-Code

gefordertes Sprachniveau zum Zeitpunkt der Bewerbung an der HHU *

von der Partneruniversität final gefordertes Sprachniveau *

Belgien

Leuven

B LEUVEN 01

Niederländisch A2

Niederländisch B1

Frankreich

Paris

F PARIS 05

Französisch B1

Französisch B2

Italien

Mailand

I MILANO 01

Italienisch A2

Italienisch B1

* Ausführliche Informationen zum geforderten Sprachniveau finden Sie unten im Abschnitt „Sprachanforderung“.

Bewerbungsfrist

Bis einschließlich 16.03.2025 können Sie sich für einen einsemestrigen Aufenthalt im Wintersemester 2025/26 ODER im Sommersemester 2026 bewerben.

Für ein Auslandssemester über Erasmus+ in der Zahnmedizin kommt ausschließlich der 1. Teil des 2. klinischen Jahres (= 1. Teil des 5. Studienjahres bzw. nach Regelstudienzeit das 9. Fachsemester)  in Frage.

Der Auslands- und Erasmusbeauftragte des Studiengangs Zahnmedizin ist Herr Prof. Dr. Alfons Hugger. Er berät Sie zu den zahnmedizinisch-fachrelevanten Anliegen und gibt Auskunft zur Anerkennung von Studienleistungen.

Das Büro „Internationales und Alumni“ im Studiendekanat der Medizinischen Fakultät kümmert sich dagegen um die gesamten organisatorischen Belange und verwaltet eigehende Bewerbungen.

Bevor Sie sich um einen Erasmus+-Platz bewerben, sollten Sie einen Termin mit Herrn Prof. Dr. Hugger zu einem Vorstellungsgespräch vereinbaren. Schildern Sie Herrn Prof. Hugger beim Vorstellungsgespräch Ihr Vorhaben detailliert und nutzen Sie die Chance, mit Herrn Prof. Hugger fachlich spezifische Fragen, beispielsweise zum weiteren Studienverlauf, geeigneten Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt, anrechenbaren Leistungen etc., zu klären.

Bitte bereiten Sie sich auf das Vorstellungsgespräch vor! Recherchieren Sie zunächst gründlich über die gewünschte Universität und die dortigen Studienmöglichkeiten. Die meisten Homepages der Partneruniversitäten stellen Informationen zu Curriculum und Kursangebot sowie Wissenswertes für interessierte Studierende aus dem Ausland zur Verfügung. Diese Informationen bilden außerdem die Grundlage für die spätere Erstellung eines Studienplanes - des sogenannten Learning Agreements. Lesen Sie die Erfahrungsberichte in ILIAS und schauen Sie, wie Ihre Kommiliton:innen ihr Auslandssemester fanden und welche Kurse sie im Ausland absolvieren konnten. Den Zugang zu den Erfahrungsberichten in ILIAS finden Sie in der rechten Spalte dieser Seite.

Liegt die Befürwortung vom Herrn Prof. Dr. Hugger nach dem Vorstellungsgespräch vor, können Sie sich bzgl. weiterer organisatorischer Schritte an das Büro „Internationales und Alumni“ im Studiendekanat der Medizinischen Fakultät wenden (siehe Kontakt in der rechten Spalte).  Das Büro „Internationales und Alumni“ berät Sie zu Fragen zum Bewerbungsprozess und -unterlagen.

  • Die Mindestdauer für eine Förderung über Erasmus+ liegt bei zwei Monaten
  • Das Stipendium Erasmus+ fördert ins Ausland gehende Studierende mit einem sogenannten Mobilitätszuschuss, der die Mehrkosten abdecken soll. Außerdem werden Erasmus-Studierenden die Studiengebühren an der Gastuniversität erlassen.

Weitere Informationen rund um die finanzielle Förderung über Erasmus+ erhalten Sie vom International Office.

Jede Partneruniversität fordert einen Sprachnachweis für ihre Unterrichtssprache und/oder Landessprache. Oben in der Tabelle finden Sie das erforderliche Sprachniveau der jeweiligen Partneruniversität. Jede Partneruniversität legt eine eigene Frist fest, bis wann Sie den Sprachnachweis mit dem entsprechenden Niveau einreichen müssen (in der Regel 3-5 Monate vor Beginn des Erasmus-Semesters). Zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung bei uns im Büro für Internationales und Alumni (HHU) - d.h. bis 16.03.2025 - können Sie einen Sprachnachweis mit einem niedrigeren Sprachniveau (s. Tabelle oben) einreichen. 

Wir akzeptieren im Rahmen Ihrer Bewerbung bis 16.03.2025 folgende Sprachnachweise :

  • DAAD-Zeugnis des HHU-Sprachenzentrums
  • weitere anerkannte Sprachzeugnisse (IELTS, TOEFL, Cambrige, DELE, DELF etc.)
  • Abiturzeugnis (wenn keine weiteren Angaben, so werten wir LK= Niveau C1, GK in Qualifikationsphase = Niveau B2)
  • Schulzeugnisse, die Sprachunterricht von der 7.-9. Klasse bescheinigen (= Niveau B1)
  • Kursteilnahme (auch wenn die Niveaustufe noch nicht ganz erreicht wurde, z.B. B1.1 = B1 ; B1/B2 = B2)
  • Pass (bei Muttersprachler*in)

Bei teilweise erreichten Niveaustufen wird das Niveau als abgeschlossen bewertet (z.B. B1.1 --> B1).

Stehen Sie laut Nachweis zwischen zwei Niveaustufen, wird das jeweils höhere Niveau angenommen (B1/B2 --> B2).


Sprachnachweise für die Partnerunivesität (zu einem späteren Zeitpunkt):

Sollten Sie eine Platzzuage von uns erhalten, müssen Sie sicherstellen, dass Sie das von der Partneruniversität geforderte Sprachniveau fristgerecht erreichen und nachweisen werden. 

Auch legt die Partneruniversität selbst fest, welche Art des Sprachnachweises akzeptiert wird. Schauen Sie sich also vorher die Webseite der Partneruniversität an, ob Sie bereits relevante Informationen finden können. Häufig wird das DAAD-Sprachzertifikat von den Gastuniversitäten anerkannt und akzeptiert. Die Prüfungen können Sie beim Sprachenzentrum der HHU ablegen. Gelegentlich reichen für manche Gastuniverstäten als Sprachnachweis auch das Abiturzeugnis sowie Zeugnisse der semesterbegleitenden Sprachkurse des Sprachenzentrums der HHU aus. 

Zur sprachlichen Vorbereitung empfiehlt es sich, vor dem Auslandsaufenthalt ein bis zwei Semester an den semesterbegleitenden Kursen entsprechender Sprache am Sprachenzentrum der HHU teilzunehmen. Die angebotenen Sprachen finden Sie auf der Seite des Sprachenzentrums.

Voraussetzungen
  • Zustimmung durch Herrn Prof. Dr. Hugger
  • Sprachkenntnisse in der Landes- bzw. Unterrichtssprache
  • Offenheit für neue Erfahrungen und ein anderes Studiensystem
Bewerbungsunterlagen

Bitte laden Sie folgende Bewerbungsunterlagen fristgerecht über das Erasmus+-Bewerbungs-Portal der Medizinischen Fakultät hoch:

  • Online-Bewerbung
    Füllen Sie bitte das Online-Bewerbungsformular aus. Bitte geben Sie im Formular „Graduate“ an. Nach Abschicken der Online-Bewerbung wird eine PDF-Datei generiert. Bitte laden Sie die PDF über unser Portal hoch. Bitte beachten Sie: Die Online-Bewerbung wurde für Microsoft Internet Explorer Version 8 oder höher und Firefox 5 oder höher optimiert. Wir können nicht garantieren, dass die Anmeldung mit anderen Browsern ordnungsgemäß funktioniert. 
  • tabellarischer Lebenslauf auf Deutsch
  • Motivationsschreiben auf Deutsch (max. 1 Seite)
  • Passfoto
  • Sprachzeugnis mit entsprechendem Niveau (Kopie)
  • Zeugnis über den Zweiten Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung (Z2-Prüfung) (Kopie)

Bitte beachten Sie: Nur vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden.

Eingehende Bewerbungen werden unter den obengenannten Gesichtspunkten beurteilt. Erfüllt Ihre Bewerbung die notwendigen Kriterien und sind ausreichend Plätze vorhanden, werden Sie für das Erasmus-Stipendium beim International Office der HHU sowie einen Austauschplatz an der Partneruniversität nominiert.

Das International Office der HHU und die Partneruniversität werden Ihnen dann weitere Informationen und Formulare zukommen lassen. Die meisten Partneruniversitäten verlangen zusätzliche Dokumente und ggf. noch eine Online-Bewerbung. Dies betrifft Sie erst, wenn wir Sie für eine bestimmte Universität nominiert haben. Erkundigen Sie sich dennoch im Vorfeld auf den Erasmus-Seiten der jeweiligen Partneruniversität, welche weiteren Unterlagen gefordert sind (Impfschutz, spezielle Sprachnachweise etc.).

Ansprechpartner für alles Organisatorische im Ausland (ggf. weiter notwendige Dokumente, Wohnheimplatz, Fragen zum Curriculum etc.) ist die jeweilige Partneruniversität. Bitte wenden Sie sich nach erfolgreicher Nominierung an die Ihnen zugewiesene Erasmus-Koordination im Gastland.

Abschlussdokumente für das International Office

Um die restliche Förderrate zu bekommen, müssen Sie eine Reihe von Abschlussdokumenten beim International Office einreichen. In der Regel werden Sie vom International Office (Frau Sandmann) bereits vor dem Aufenthalt über die einzureichenden Dokumente per Mail informiert. Sie können die Auflistung auch der Checkliste des International Office entnehmen:
Checkliste für Erasmus-Studierende (International Office)

Erfahrungsbericht

Die Teilnahme am Erasmus-Programm setzt voraus, dass Sie nach Ihrem Erasmus-Aufenthalt einen Erfahrungsbericht verfassen. Nach Ihrer Rückkehr reichen Sie bitte baldmöglichst Ihren Bericht digital (per Mail) und in ausgedruckter Form im Erasmus-Büro Medizin ein. DasFormular für den Erasmus-Bericht Medizin finden Sie hier:

Formular Erasmus-Bericht Zahnmedizin - Bitte füllen Sie den Erfahrungsbericht nach Möglichkeit digital aus. Sollte dies im Browser nicht möglich sein, öffnen Sie das Dokument einfach mit einem Pdf-Reader.

Gut zu wissen: Sie können den Bericht auch zur Vervollständigung der vom International Office geforderten Abschlussdokumente verwenden.

Anerkennung von Studienleistungen

1. Äquivalenzbescheinigung und Recognition Outcomes
Am Ende Ihres Auslandssemesters erhalten Sie von der Partneruniversität ein Gesamtzeugnis, das Transcript of Records. Vereinbaren Sie bitte nach Ihrem Auslandsaufenthalt einen Termin zu einem Abschlussgespräch mit Herrn Prof. Hugger und legen Sie ihm das Transcript of Records vor.
Auf der Grundlage des Transcript of Records und ggf. von einzelnen Scheinen und Praktikumsbescheinigungen erstellt Herr Prof. Dr. Hugger eine Bescheinigung, in der die Äquivalenz der im Ausland erbrachten Studienleistungen bestätigt wird (Äquivalenzbescheinigung). Zusätzlich erhalten Sie von Herrn Prof. Dr. Hugger das Dokument „Recognition Outcomes" auf dem die anerkannten Studienleistungen noch einmal separat bescheinigt werden.

2. Anerkennung
Die Anerkennung erfolgt nach dem Abschlussgespräch durch Herrn Prof. Dr. Hugger. Das „Recognition Outcomes“ reichen Sie bitte im International Office bei Frau Sandmann (Gebäude: 21.02 (SSC), ein, um die Schlussrate des Erasmus+-Stipendiums zu bekommen.

Verantwortlichkeit: