Famulatur
Sie haben die Möglichkeit schon früh mit den verschiedenen praktischen zahnärztlichen Tätigkeiten in Berührung zu kommen. Als Ergänzung zu den klinischen Kursen nehmen Sie daher an einer 4-wöchigen Famulatur (während der vorlesungsfreien Zeit) teil.
Aufgrund ihrer Erfahrungen, die Sie mit Patienten während des klinischen Studienabschnitts (Z3) sammeln, empfehlen wir dringend eine Famulatur erst nach bestandener Z2-Prüfung.
Die erfolgreich absolvierte Famulatur ist beim Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung nachzuweisen.
Sie dürfen die vier Wochen in jeweils zwei Wochen splitten. Mindestens zwei Wochen müssen Sie einem allgemein tätigen Zahnarzt / einer allgemein tätigen Zahnärztin über die Schulter schauen, weitere zwei Wochen können bei einem fachspezifischen Zahnarzt / bei einer fachspezifischen Zahnärztin absolviert werden.
Famulaturen können nur angerechnet werden, wenn wir vorher mit den jeweiligen Zahnärzt:innen eine Vereinbarung getroffen haben. Im Folgenden finden Sie nach Regionen unterteilt unsere Vertragszahnärzt:innen.
Hinweis
Die Liste der Zahnärzt:innen wird aktuell bearbeitet und bald an dieser Stelle veröffentlicht (Stand: 29.08.2024).