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Bewerbung für ein höheres Fachsemester

Sie möchten gerne Ihr Zahnmedizinstudium bei uns an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf fortsetzen oder planen einen Quereinstieg? Hier haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Bewerbungsfrist

  • 15. September für das Wintersemester
  • 15. März für das Sommersemester

Die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester erfolgt über die Studierenden- und Prüfungsverwaltung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie hier.

Grundsätzlich wird ein Ortswechsel – sofern er als wirklich erforderlich angesehen wird – nach einer der beiden bestandenen Zwischenprüfungen (Z1 oder Z2) empfohlen.

Die dargestellten Ausführungen beziehen sich auf Regelungen in Düsseldorf. Wie der Ablauf an anderen Standorten ist, müssen Sie dort erfragen.

Wir bieten zum Ende eines jeden Semesters (i.d.R. Ende Februar/ Anfang März bzw. Ende August/ Anfang September) eine offene Sprechstunde speziell für Ortswechsler an. An diesem Termin geben wir Ihnen eine Rückmeldung, in welches Fachsemester wir Sie auf der Grundlage des Düsseldorfer Curriculums einstufen. Sie benötigen für diesen Termin den Antrag für ein höheres Fachsemester sowie ihre vollständigen Leistungsnachweise im Original (ggf. Anerkennungsbescheid des Landesprüfungsamtes).

Da wir bereits ab dem ersten Fachsemester zahnmedizinische Kurse in unserem Curriculum verankert haben, sind diese für ihre Bewerbung Voraussetzung, sowohl für Quereinsteiger:innen (auch aus verwandten Fächern wie Medizin, Chemie, Biologie etc.) also auch für Ortswechsler:innen. Welche Kurse in welchem Semester stattfinden, können Sie unserem Studienverlaufsplan und den einzelnen Themenblöcken entnehmen.

Sollten Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, müssten Sie sich für das erste Semester bewerben. Dies ist in der Regel über Hochschulstart möglich.

Studienleistungen aus dem Ausland müssen vor der Bewerbung durch das zuständige Landesprüfungsamt anerkannt werden. Das Landesprüfungsamt NRW ist zuständig, wenn Sie in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Bremen oder außerhalb der Bunderepublik Deutschland geboren wurden.

Studienleistung aus dem Inland müssen, sofern Sie nicht vorher Zahnmedizin studiert haben, über das zuständige Landesprüfungsamt angerechnet werden. Voraussetzung für die Anerkennung Ihrer bereits erbrachten Studienleistungen ist in der Regel eine Äquivalenzbescheinigung der jeweiligen Fachvertretung einer deutschen Zahnmedizinischen Fakultät. Vor Zulassung zum Zahnmedizinstudium besteht kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Äquivalenzbescheinigung.

Das Landesprüfungsamt NRW ist zuständig, wenn Sie in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Bremen oder außerhalb der Bunderepublik Deutschland geboren wurden.

Die Einstufung in das passende Fachsemester geschieht anhand ihrer Leistungsnachweise und auf der Grundlage unseres Düsseldorfer Curriculums. Es ist daher nicht primär ausschlaggebend, wie viele Semester Sie schon studiert haben bzw. wie viele Semester Ihnen durch das Landesprüfungsamt anerkannt worden sind.

Gerade ein Wechsel im vorklinischen Abschnitt kann zu einer Studienzeitverlängerung führen, da hier eine enge Verzahnung mit dem Modellstudiengang der Humanmedizin besteht. So wird der Erwerb einiger Leistungsnachweise bereits im ersten Fachsemester begonnen, die an anderen Universitäten später relevant werden. So kann es sein, dass Sie einige Veranstaltungen aus den ersten Semestern nachholen müssen, um den entsprechenden Leistungsnachweis zu bekommen. Beachten Sie unbedingt, dass nur vollständig abgeschlossene Leistungsnachweise anerkannt werden können.

Wir halten keine Studienplätze speziell für Ortswechsler:innen / Bewerber:innen im höheren Fachsemester vor. Wir können nur Studienplätze im höheren Fachsemester vergeben, wenn diese - aus unterschiedlichen Gründen – verfügbar geworden sind.