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Präklinische Zahnmedizin (Z2)

Studienjahr 3

Famulatur

Die verpflichtende Zahnärztliche Famulatur kann grundsätzlich bereits in der vorlesungsfreien Zeit im Präklinischen Studienabschnitt absolviert werden, wobei allerdings empfohlen wird, die Famulatur erst im Klinischen Studienabschnitt durchzuführen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen im präklinischen Studienabschnitt ist der bestandene Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung. Der präklinische Studienabschnitt beinhaltet folgende Lehrveranstaltungen:

  • Praktikum der Zahnerhaltungskunde am Phantom
  • Praktikum der zahnärztlichen Prothetik am Phantom
  • Praktikum der kieferorthopädischen Propädeutik und Prophylaxe
  • Praktikum der zahnärztlich-chirurgischen Propädeutik und Notfallmedizin
  • Radiologisches Praktikum
  • Querschnittsbereich (QB) Wissenschaftliches Arbeiten
  • QB Gesundheitswissenschaften.

Zweiter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z2-Prüfung)

Das 3. Studienjahr schließt mit dem Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z2), einer kombiniert praktischen und mündlichen Prüfung in verschiedenen zahnmedizinischen Fächern ab.
Voraussetzung für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ist die erfolgreiche Teilnahme an den o. g. Lehrveranstaltungen. Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung umfasst die Fächer/Fächergruppe:

  • Zahnärztliche Prothetik
  • Kieferorthopädie
  • Oralchirurgie und Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
  • Zahnerhaltung (Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie, Zahnhartsubstanzlehre/Prävention/ Restauration).

In den genannten Fächern werden zum einen praktische Fertigkeiten anhand standardisierter Vorgaben in einem festgelegten Zeitkontingent geprüft. Zum anderen finden jeweils mündliche Prüfungen in der Regel in Gruppen zu jeweils vier Studierenden statt. Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Wenn Sie ein Fach nicht bestehen, kann dieses Fach zweimal wiederholt werden. Wenn mehr als ein Fach nicht bestanden wurde, muss die ganze Prüfung mit allen Fächern wiederholt werden.

Verantwortlichkeit: